Bodomo-Teilgarantiebedingungen für LaminatDEPOT-Eigenmarken
Stand: September 2026
§ 1 Garantiegeber, Garantieberechtigte und Verhältnis zu gesetzlichen Rechten
Diese Garantiebedingungen gelten für Bodenbeläge und Wandpaneele der Eigenmarken von LaminatDEPOT (nachfolgend „Produkt“), für die nach Maßgabe dieser Bedingungen eine Bodomo-Teilgarantie gewährt wird.
Garantiegeber und Verkäufer ist die Peter & Schaffart GmbH, handelnd unter LaminatDEPOT, Rosenkamp 10, 42549 Velbert, Deutschland (nachfolgend „LaminatDEPOT“).
Garantieberechtigt ist ausschließlich der private Erstkäufer, der das Produkt von LaminatDEPOT erworben hat. Die Teilgarantie gilt nur für die erstmalige Verlegung/Montage und Nutzung des Produkts. Sie ist nicht auf Dritte übertragbar.
Diese Teilgarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber LaminatDEPOT als Verkäufer. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Teilgarantie weder ersetzt noch eingeschränkt.
Gesetzliche Rechte bei Mängeln können je nach anwendbarem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in Umfang und Dauer über zwei Jahre hinausgehen.
Die Teilgarantie wird ausschließlich für Produkte der ersten Wahl gewährt.
§ 2 Garantiezeit und räumlicher Geltungsbereich
Die Teilgarantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Maßgeblich ist der Kaufbeleg oder ein anderer geeigneter Nachweis des Kaufdatums.
Die Teilgarantiezeit richtet sich nach der jeweiligen Produktlinie:
| Produktlinie | Teilgarantiezeit bei privater Nutzung |
|---|---|
| Bodomo Laminat Klassik | 10 Jahre |
| Bodomo Laminat Exquisit | 15 Jahre |
| Bodomo Laminat Premium | 20 Jahre |
| Bodomo Klick-Vinyl Klassik | 10 Jahre |
| Bodomo Klick-Vinyl Exquisit | 15 Jahre |
| Bodomo Klick-Vinyl Premium | 20 Jahre |
| Bodomo Klebe-Vinyl Klassik | 10 Jahre |
| Bodomo Klebe-Vinyl Exquisit | 15 Jahre |
| Bodomo Klebe-Vinyl Premium | 20 Jahre |
| bodomoCORE | 40 Jahre |
| bodomoWAVE | 30 Jahre |
| bodomoPURE | 30 Jahre |
| bodomoWall | 10 Jahre |
Diese Teilgarantie gilt ausschließlich für Produkte, die von einem privaten Endkunden in Deutschland, Österreich, Belgien oder den Niederlanden erworben und erstmals in einem dieser Staaten fachgerecht im privaten Wohnbereich verlegt und bestimmungsgemäß genutzt werden. Erwerbsort und Ort der erstmaligen Verlegung / Montage müssen nicht identisch sein, sofern beide innerhalb der vorgenannten Staaten liegen.
Eine gewerbliche, freiberufliche, öffentliche oder sonstige nicht private Nutzung ist nicht von dieser Teilgarantie erfasst, sofern LaminatDEPOT nicht für das jeweilige Produkt ausdrücklich eine hiervon abweichende Teilgarantie erklärt.
§ 3 Gegenstand und Umfang der Teilgarantie
LaminatDEPOT gewährt ausschließlich für den nachfolgend beschriebenen vollständigen Abrieb der Dekor- oder Nutzschicht eine Teilgarantie.
Ein Garantiefall liegt vor, wenn sich bei bestimmungsgemäßer Nutzung im privaten Wohnbereich die Dekor- oder Nutzschicht auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 1 cm² vollständig abgerieben hat und dadurch das darunterliegende Trägermaterial sichtbar ist.
Diese Teilgarantie bezieht sich ausschließlich auf den vorstehend beschriebenen vollständigen Abrieb. Sie enthält insbesondere keine Garantie für die Haltbarkeit, Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit oder sonstige Beschaffenheit des Bodenbelags / des Wandpaneels als Ganzes.
Nicht Gegenstand dieser Teilgarantie sind andere Eigenschaften, Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen des Produkts. Dies betrifft insbesondere Kratzer, Schnitte, Druckstellen, Glanzgradveränderungen, Verfärbungen, leichte oder übliche Gebrauchsspuren, Verschmutzungen, Flecken, Fugenbildung, Verzug, Aufquellen, Rissbildung, Kantenbeschädigungen, Ablösungen der Dekor- oder Nutzschicht sowie Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen an einer Verriegelungs- oder Klickverbindung.
Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 4 Voraussetzungen der Teilgarantie
Ein Anspruch aus dieser Teilgarantie besteht nur, wenn
- das Produkt vor der erstmaligen Verlegung/Wandmontage auf erkennbare Mängel geprüft wurde;
- keine Elemente mit erkennbaren Mängeln verlegt/montiert wurden;
- das Produkt entsprechend der für das jeweilige Produkt geltenden Verlegeanleitung / Montageanleistung fachgerecht verlegt/montiert wurde;
- der Untergrund den technischen Anforderungen für das jeweilige Produkt entsprach;
- das Produkt ausschließlich im Innenbereich und im privaten Wohnbereich genutzt wurde; und
- Pflege und Reinigung entsprechend den jeweils geltenden Pflege- und Wartungsanweisungen erfolgten.
Diese Voraussetzungen gelten ausschließlich für Ansprüche aus dieser Teilgarantie. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden dadurch nicht eingeschränkt.
§ 5 Garantieleistung
Liegt ein Garantiefall nach diesen Bedingungen vor, erbringt LaminatDEPOT die Garantieleistung nach eigener Wahl durch
- Reparatur des betroffenen Bereichs,
- Lieferung gleichwertiger Ersatzware oder
- anteilige Erstattung des ursprünglichen Warenwertes.
Ist das identische Produkt nicht mehr verfügbar, kann LaminatDEPOT ein gleichwertiges Ersatzprodukt aus dem aktuellen Sortiment bereitstellen.
Die Teilgarantie umfasst ausschließlich den Materialwert des Produkts. Nicht von der Teilgarantie umfasst sind Ausbau-, Verlege-, Transport-, Entsorgungs- und sonstige Neben- oder Folgekosten.
Diese Regelungen betreffen ausschließlich die freiwillige Teilgarantie. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, einschließlich gesetzlicher Ansprüche auf unentgeltliche Abhilfe, bleiben unberührt.
§ 6 Zeitanteilige Garantieleistung
Soweit LaminatDEPOT als Garantieleistung eine Erstattung des ursprünglichen Warenwertes erbringt, richtet sich deren Höhe nach der verbleibenden Teilgarantiezeit im Verhältnis zur gesamten Teilgarantiezeit.
Die Erstattung berechnet sich wie folgt:
Erstattung = ursprünglicher Kaufpreis × (verbleibende Teilgarantiezeit ÷ gesamte Teilgarantiezeit)
Maßgeblich sind das Kaufdatum und die für das jeweilige Produkt nach § 2 geltende Teilgarantiezeit.
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kaufdatum erfolgt bei einem berechtigten Anspruch aus der Teilgarantie keine zeitanteilige Kürzung des Warenwertes.
§ 7 Ausschlüsse der Teilgarantie
Ein Anspruch aus dieser Teilgarantie besteht nicht, wenn der vollständige Abrieb auf einer der folgenden Ursachen beruht:
- unsachgemäße Verlegung /Montage;
- ungeeigneter, nicht ausreichend vorbereiteter oder feuchter Untergrund;
- Nutzung entgegen der Verlege-, Montage-, Pflege- oder Wartungsanweisungen;
- mechanische Beschädigungen, insbesondere durch Kratzer, Schnitte, Stöße, Bohrungen oder punktuelle Überlastung;
- Feuchtigkeit oder stehendes Wasser, sofern das jeweilige Produkt nicht ausdrücklich für diese Umgebung freigegeben ist;
- Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel;
- extreme klimatische Bedingungen;
- Schäden durch Möbel ohne geeignete Schutzgleiter;
- gewerbliche, freiberufliche, öffentliche oder sonstige nicht private Nutzung;
- äußere Einflüsse oder höhere Gewalt.
Abweichungen in Farbe, Struktur oder Dekor zwischen Muster und Produkt stellen keinen Garantiefall nach diesen Bedingungen dar.
§ 8 Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche aus dieser Teilgarantie sind LaminatDEPOT nach Feststellung des behaupteten Garantiefalls innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen. Die Mitteilung kann über die von LaminatDEPOT hierfür bereitgestellten Kontaktwege erfolgen.
Zur Prüfung eines Anspruchs aus dieser Teilgarantie kann LaminatDEPOT angemessene Informationen und Unterlagen anfordern, insbesondere
- Kaufbeleg oder einen anderen geeigneten Nachweis des Kaufdatums und des Erwerbs;
- Produktbezeichnung oder Artikelnummer;
- Beschreibung des geltend gemachten Abriebs;
- Fotos der betroffenen Fläche; sowie
- Angaben zur Verlegung, Nutzung, Pflege und Reinigung des Produkts.
LaminatDEPOT ist berechtigt, die betroffene Fläche selbst oder durch einen beauftragten Dritten zu besichtigen und zu begutachten, soweit dies für die Prüfung des Teilgarantieanspruchs erforderlich ist.
Die Anforderungen dieses Paragrafen gelten ausschließlich für die Prüfung eines Anspruchs aus der freiwilligen Teilgarantie. Sie beschränken weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln noch die gesetzlich vorgesehenen Wege zu deren Geltendmachung.
§ 9 Kein Erlöschen gesetzlicher Rechte; Veränderungen am Produkt
Ein Anspruch aus dieser Teilgarantie kann ausgeschlossen sein, soweit nicht von LaminatDEPOT autorisierte Änderungen oder Reparaturen am Produkt die Feststellung des behaupteten vollständigen Abriebs oder dessen Ursache unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch diesen Ausschluss nicht berührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Erbringung einer Garantieleistung führt nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Teilgarantiezeit.
Für diese Teilgarantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Verbrauchern der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern LaminatDEPOT seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilgarantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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